Mannheim Tax Index
Steuerliche Standortattraktivität in Europa
Der Mannheim Tax Index ist ein Indikator für das effektive Steuerniveau von Unternehmen, da die Besteuerung als ein wichtiger Standortfaktor gilt. Hierbei vergleicht er Länder und Regionen aus steuerlicher Sicht und berücksichtigt dabei alle Steuern auf Gewinne und investiertes Kapital sowie die wichtigsten Regelungen zur Ermittlung der Bemessungsgrundlage. Somit wird ein umfassendes Bild der Besteuerung gezeichnet, indem zwei generelle Stränge verfolgt werden: die Besteuerung inländischer Unternehmen mitsamt ihren Anteilseignern und grenzüberschreitende Unternehmensinvestitionen. Die Analyse der Besteuerung von Unternehmen ist eine traditionelle Methode, um die steuerliche Attraktivität von Regionen im internationalen Wettbewerb zu vergleichen. Sie konzentriert sich auf die Steuersätze, die von mobilem Kapital und mobilen Unternehmen getragen werden.
Dr. Daniela Steinbrenner
ZEW-ExpertinUnser Index basiert aus zwei Gründen auf den effektiven Steuerbelastungen: Sie sind für die Investitionsentscheidung relevanter als nominale Steuersätze, und sie sind aufgrund ihres aggregierten Niveaus in Bezug auf verschiedene Standorte direkt vergleichbar. Die Betrachtung dieser effektiven Steuersätze im Zeitverlauf liefert eine Intuition über gemeinsame Trends im Steuerwettbewerb und mögliche Interdependenzen zwischen Standorten.
Steuerliche Standortattraktivität
Auch im Jahr 2025 bleibt die wirtschaftliche Lage in Europa angespannt. Zwar zeigt sich insgesamt eine leichte Erholung der Konjunktur in der EU, jedoch gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Mitgliedsstaaten. Insbesondere die großen Mitgliedstaaten wie Deutschland, Frankreich und Italien kämpfen mit besonders niedrigen Wachstumsraten und einem deutlichen Absinken ihres Potenzialwachstums. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken und neues, langfristiges Wirtschaftswachstum zu schaffen, ist unter anderem eine Stärkung der Investitionstätigkeit von Unternehmen entscheidend. Neben direkten Förderinstrumenten wie Zuschüssen, zinsvergünstigten Darlehen oder staatlichem Wagniskapital rücken insbesondere steuerliche Anreize als indirektes Förderinstrument verstärkt in den Fokus wirtschaftspolitischer Überlegungen. Sie können gezielte Investitionsimpulse setzen und damit einen wichtigen Beitrag zu neuem Wirtschaftswachstum leisten.
Die steuerliche Standortattraktivität, gemessen an der Effektiven Durchschnittssteuerbelastung (EATR), hat sich insbesondere bei Niedrig- und Hochsteuerstandorten im Vergleich zu den Vorjahren nur wenig verändert. Veränderungen im Mittelfeld des Länderrankings lassen sich vor allem auf Anpassungen des Körperschaftsteuersatzes zurückführen, der häufig als Instrument für steuerliche Investitionsanreize genutzt wird. In der Zeitreihenbetrachtung zeigt sich bei den Steuersätzen derzeit tendenziell allerdings eine konvergente Entwicklung. Insbesondere in einigen mittel- und osteuropäischen Staaten steigen die Steuersätze und nähern sich zunehmend dem europäischen Durchschnittsniveau an. Nachdem Slowenien (von 19% auf 22%) und die Tschechische Republik (von 19% auf 21%) ihre Steuersätze bereits im Vorjahr angehoben hatten, folgen in diesem Jahr weitere Mitgliedstaaten mit entsprechenden Reformen. Estland erhöht den allgemeinen Körperschaftsteuersatz von 20% auf 22% und schafft den reduzierten Satz von 14% ab. Litauen hebt den Steuersatz von 15% auf 16% an, während die Slowakei eine deutliche Erhöhung von 21% auf 24% vornimmt. Hintergrund dieser Maßnahmen ist vor allem die Stärkung der Staatsfinanzen angesichts verschiedener Krisen (u. a. COVID-19 Pandemie, Energiekrise, Ukrainekrieg). Hierdurch steigt auch insgesamt die effektive Durchschnittsteuerbelastung innerhalb der EU leicht an.
Diese Entwicklung markiert eine Abkehr von einer aggressiven Steuerpolitik zur Schaffung von Standortvorteilen und Investitionsanreizen auf Basis von Steuermindereinnahmen. Gerade vor diesem Hintergrund ist Deutschlands geplante Senkung des kombinierten Unternehmenssteuersatzes von etwa 30% auf 25% bis 2032 als ein aussichtsreicher Schritt hin zu einem wieder wettbewerbsfähigen Steuerniveau zu bewerten. Deutschland würde wieder näher an den Durchschnitt heranrücken, ohne dadurch in einen „Wettlauf nach unten“ zu geraten. Zugleich ist eine Annäherung an die durchschnittliche Steuerbelastung vor dem Hintergrund sinnvoll, dass Deutschland in wichtigen Standortfaktoren – Infrastruktur, Bildungserfolge, Energiepreise, Bürokratielasten – zuletzt an Wettbewerbsfähigkeit eingebüßt hat.
Kapitalkosten in Hochsteuerländern
Einige der mittel- und osteuropäische Staaten begleiten ihre moderaten Steuererhöhungen – die ihre Standortattraktivität für Unternehmen kaum beeinträchtigen – mit gezielten Investitionsanreizen über Anpassungen der steuerlichen Bemessungsgrundlage. Solche indirekten Steueranreize sind besonders zielgerichtet und haben eine stärkere Wirkung bei höheren Steuersätzen. Während sich indirekte Steueranreize im Effektiven Durchschnittssteuersatz, der die steuerliche Standortattraktivität im internationalen Vergleich abbildet, oft weniger deutlich niederschlagen als Steuersatzsenkungen, werden ihre Effekte in den Kapitalkosten umso sichtbarer. Die Kapitalkosten geben an, welche Rendite vor Steuern eine Investition mindestens erwirtschaften muss, um nach Steuern im Vergleich zu einer Alternativinvestition wirtschaftlich zu sein. Geringere Kapitalkosten signalisieren eine geringere erforderliche Mindestrendite vor Steuern, wodurch eine Ausweitung des Investitionsvolumens an einem gegebenen Standort attraktiver wird. Die Kapitalkosten werden im Verhältnis zur Rendite der Alternativinvestition interpretiert. Hier wird eine hypothetische Finanzanlage, die eine Rendite in Höhe des angenommenen Marktzinses von 5% erzielt, unterstellt: Liegen die Kapitalkosten unter dem realen Marktzinssatz, ist die Unternehmensinvestition im Vergleich zu einer alternativen Investition auf dem Kapitalmarkt steuerlich begünstigt.
Beim Vergleich verschiedener Hochsteuerländer zeigt sich eine erhebliche Spannbreite der Kapitalkosten, die vor allem auf länderspezifische Investitionsanreize zurückzuführen ist. Diese umfassen insbesondere den fiktiven Zinsabzug auf Eigenkapital (u.a. Belgien bis 2022, Italien bis 2023, Portugal) zur Reduzierung der steuerlichen Verzerrung zwischen Eigen- und Fremdkapital und zunehmend Anreize in Form beschleunigter oder Überanschreibungen. Bei beschleunigten Abschreibungen ergibt sich ein steuerlicher Vorteil aus dem Steuerstundungseffekt. So lagen über die vergangenen zehn Jahre in Italien die Kapitalkosten für erworbene Patente durchschnittlich bei 4,6% und in Portugal die Kapitalkosten für Maschinen bei 4,1%. Auch das Vereinigte Königreich konnte trotz der Erhöhung des Körperschaftsteuersatzes von 19% auf 25% in 2023 durch die zeitgleiche Einführung einer vollständigen Sofortabschreibung für Maschinen die Kapitalkosten auf 4,7% senken. Überdies bestehen in einigen Ländern Möglichkeiten zur Überabschreibung, bei der Beträge oberhalb der tatsächlichen Anschaffungskosten steuerlich geltend gemacht werden können. Belgien erreicht so für erworbene Patente über die vergangenen zehn Jahre Kapitalkosten von durchschnittlich 4,2%. Gleichzeitig führen diese Regelungen zu Verzerrungen zwischen verschiedenen Wirtschaftsgütern: In Belgien und Italien werden immaterielle Wirtschaftsgüter deutlich stärker begünstigt als materielle, während in Portugal und in Großbritannien der umgekehrte Fall gilt. Solche Unterschiede können zu unerwünschten Fehlanreizen und Marktverzerrungen führen.
Die vorherigen Beispiele zeigen, dass selbst bei Körperschaftsteuersätzen oberhalb des EU-Durchschnitts die Ausweitung des Investitionsvolumens aus steuerlicher Sicht vorteilhaft sein kann, da Unternehmensinvestitionen durch Investitionsanreize gegenüber alternativen Anlagen am Kapitalmarkt steuerlich begünstigt sind. Deutschland bietet derzeit hingegen keine vergleichbaren Investitionsanreize für große Unternehmen. Entsprechend liegen die Kapitalkosten für erworbene Patente bei 5,7% und für Maschinen bei 6,4%, was deutlich über dem realen Marktzinssatz von 5% liegt. Um neue Investitionsanreize zu setzen, hat die Bundesregierung im Rahmen des „Wachstumsboosters“ für die Jahre 2026 bis 2028 eine degressive Abschreibung von bis zu 30% für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens angekündigt. Diese beschleunigte Abschreibung würde die Kapitalkosten für Maschinen auf rund 6% senken. Das reicht jedoch nicht aus, um Investitionen aus steuerlicher Sicht gegenüber einer Kapitalmarktanlage deutlich attraktiver zu machen. Aufgrund des hohen Ausgangsniveaus könnte z.B. nur durch eine vollständige Sofortabschreibung nach dem Vorbild des Vereinigten Königreichs eine Senkung der Kapitalkosten von Maschinen auf bis zu 4,7% erreicht werden. Die einseitige Förderung beweglicher Wirtschaftsgüter birgt das Risiko zusätzlicher Marktverzerrungen und erfordert weiteren politischen Handlungsbedarf, beispielsweise durch eine erweitere steuerliche Forschungsförderung. Zusammenfassend bieten stärkere input-basierte Steueranreize in Kombination mit dem sich etablierenden Steuerniveau von 20%-25% in der EU eine gute Möglichkeit für Deutschland, seine internationale Wettbewerbsfähigkeit zu stärken und zugleich die Ausweitung von Investitionen im Inland anzuregen.
Devereux-Griffith-Modell
Die Berechnung des Mannheim Tax Index basiert auf dem etablierten investitionstheoretischen Ansatz der britischen Ökonomen Devereux und Griffith (1999, 2003). Hierbei wird unter Berücksichtigung einer Vielzahl steuerlicher Parameter und deren Auswirkungen auf eine hypothetische, zukünftige Investition die effektive Steuerbelastung eines Landes berechnet und steuerlich bedingte Verzerrungen in der Standortwahl aufgezeigt. Hierfür können sowohl die Kapitalkosten und die effektive Grenzsteuerbelastung einer marginalen Investition, die den Umfang einer Investition an einem Standort beeinflusst, als auch die effektive Durchschnittsteuerbelastung einer rentablen Investition berechnet werden.
Die Grafik „Modellstruktur“ zeigt die Struktur der Investition und deren Finanzierung. Für die Berechnung des Mannheim Tax Index wird eine Kapitalgesellschaft des Verarbeitenden Gewerbes unterstellt, die selbst oder durch eine ausländische Tochtergesellschaft eine Investition in eine vorgegebene Kombination diverser Wirtschaftsgütern tätigt. Das hypothetische Investitionsvorhaben besteht zu gleichen Teilen aus immateriellen Wirtschaftsgütern, Industriegebäuden, Maschinen, Finanzanlagen und Vorratsvermögen. Dabei werden auch unterschiedliche Wege der Finanzierung berücksichtigt. Die Finanzierungsquellen sind, in der Reihenfolge ihrer Gewichtung, einbehaltene Gewinne, Fremdkapital und neues Beteiligungskapital.
Daten
Bitte nachfolgende Zitierung nutzen:
Heckemeyer, J., Nicolay, K., Gaul, J., Gundert, H., Raabe, R., Schmid, A., Spix, J., Steinbrenner, D., Wickel, S. (2025), Mannheim Tax Index Update 2025 - Effective Tax Levels using the Devereux/Griffith Methodology, MannheimTaxation Project, Mannheim.
Zugang zu den Daten:
Der Mannheim Tax Index ermittelt effektive Steuersätze für 27 EU-Staaten sowie das Vereinigte Königreich, Schweiz, Norwegen, Nord-Mazedonien, Türkei, USA, Kanada und Japan für den Zeitraum von 1998 bis 2025. Neben der Unternehmensebene werden auch die Ebene der Anteilseigner sowie grenzüberschreitende bilaterale Investitionen erfasst. Weitere Informationen liegen zum Download vor: