Rechtliche Aspekte der Einführung eines Quotenmodells für erneuerbare Energien

Rechtliche Aspekte der Einführung eines Quotenmodells für erneuerbare Energien

Erneuerbare Energien haben es schwer, sich am Markt zu behaupten; die im Verhältnis zur konventionellen Energiegewinnung hohen Erzeugungskosten erweisen sich als Hemmnis für ihre Wettbewerbsfähigkeit. Daher hat der nationale Gesetzgeber bereits 1990 mit dem Stromeinspeisungsgesetz ein Regelwerk statuiert, das eine Abnahme- und Vergütungspflicht festschreibt: Elektrizitätsversorgungsunternehmen sind verpflichtet, den Strom aus erneuerbaren Energien abzunehmen und müssen diesen Strom mit einem bestimmten Mindestpreis vergüten. Für die Bundesrepublik ist allerdings abzusehen, dass das Konzept des Stromeinspeisungsgesetzes in seiner derzeitigen Form mittelfristig keinen Bestand mehr haben wird. Ziel des Forschungsvorhabens war es, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie eine neue Politik zur Förderung erneuerbarer Energien auf nationaler Ebene aussehen könnte. Der Idee der Quotierung wurde dabei besondere Aufmerksamkeit gewidmet, insbesondere wurde aufgezeigt, welche rechtlichen Möglichkeiten es gibt, Energieversorger oder Energieverbraucher an bestimmte Mengenvorgaben für regenerative Energien zu binden. Das Gutachten enthält eine Bestandsaufnahme zur Situation der regenerativen Energien in der Bundesrepublik, beschreibt die europäischen Ansätze zur wettbewerblichen Förderung, analysiert die Idee der Quote und gibt erste Eckpunkte für die Übertragung eines Quotenmodells in die nationale Energiepolitik.

Projektteam

Christoph Böhringer

Christoph Böhringer

Research Associate

Zum Profil
Auftraggeber/Zuwendungsgeber
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart, DE

Kontakt

Research Associate
Prof. Dr. Christoph Böhringer
Zum Profil