Stellungnahme zum Entwurf einer Direktive zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels, COM(2001) 581

Stellungnahme zum Entwurf einer Direktive zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels, COM(2001) 581

Im Auftrag des baden-württembergischen Ministeriums für Umwelt und Verkehr wurde der Direktivenentwurf der Europäischen Kommission zur Implementierung eines EU-weiten Emissionshandels (COM(2001) 581) analysiert. Dabei wurde auf folgende Punkte eingegangen:<HTML>

  • Allokation/Erstvergabe,
  • Freiwilligkeit versus obligatorische Teilnahme und Öffnungsklauseln,
  • projektbasierte Instrumente,
  • Berücksichtigung weiterer Treibhausgase,
  • Regulierungsüberlagerungen sowie
  • Einbeziehung des Stromersektors.

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Der Entwurf ist zeitlich adäquat in den durch das Kioto-Protokoll vorgegebenen internationalen Rahmen eingepasst. Wie das Protokoll sieht der Vorschlag ab dem Jahr 2008 fünfjährige Budgetperioden vor.

Der Richtlinienvorschlag strebt einen Kompromiss zwischen den vier - zum Teil konkurrierenden - Kriterien Einfachheit, Effektivität, Subsidiarität und Transparenz an. Aufgrund des sich erst langsam abzeichnenden internationalen Rahmens und der Vielfalt unterschiedlichster involvierter Interessen ist dies eine erhebliche Aufgabe, deren Bewältigung in weiten Teilen als geglückt angesehen werden kann.

Als wichtige Ergänzungsvorschläge zum vorliegenden Entwurf sind herausgefiltert worden:

1) Konkretisierung von Annex III: Die Kriterien für die nationalen Allokationspläne sind sehr allgemein gehalten. Insgesamt erscheint das Verhältnis zwischen Subsidiarität und Transparenz an diesem Punkt zulasten der Transparenz nicht ganz ausgewogen. Hinsichtlich der Anrechnung frühzeitiger Vermeidungsleistungen könnte der Kriterienkatalog z. B. dahingehend konkretisiert werden, dass von der Kommission der Zeitraum eingegrenzt wird, auf den sich die Zuteilung bezieht, und bestimmte Anforderungen an die verfügbaren Daten bzw. Verfahren für die Festlegung der Werte im Falle fehlender Daten gestellt werden. Die Einbeziehung von Neuemittenten wurde ebenfalls weitestgehend offen gelassen. Die Anwendung von EU-weiten Benchmarks (einheitliche Emissionsfaktoren) würde die Spielräume für potenzielle Wettbewerbsverzerrungen einschränken und eine bessere Planungssicherheit für die betroffenen Unternehmen gewährleisten.

2) Berücksichtigung von Stromerzeugung aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK): Der gegenwärtige Richtlinienentwurf kann zu einer Verschlechterung der Wettbewerbsposition von KWK-Anlagen auf dem Wärmemarkt führen, da sie dort möglicherweise mit Angeboten konkurrieren, die nicht vom Emissionshandelssystem erfasst sind (z. B. gasbefeuerte Brennwertkessel). Deshalb sollte der Richtlinienentwurf hinsichtlich der Erfassung von KWK-Anlagen angepasst werden. Denkbar wäre etwa, dass der Anteil des Brennstoffs in KWK-Anlagen, der zur Erzeugung von Fernwärme eingesetzt wird, von der Nachweisverpflichtung für Emissionszertifikate befreit wird.

Das Gutachten kann hier als pdf-Dokument heruntergeladen werden.

Projektteam

Marcus Stronzik

Marcus Stronzik

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Auftraggeber/Zuwendungsgeber
Ministerium für Umwelt und Verkehr Baden-Württemberg, Stuttgart, DE
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