Lohnflexibilisierung aus ökonomischer und juristischer Sicht (Pilotprojekt)

Lohnflexibilisierung aus ökonomischer und juristischer Sicht (Pilotprojekt)

Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden theoretische und empirische Grundlagen für ein besseres Verständnis der ökonomischen und juristischen Zusammenhänge zwischen dem Arbeitsrechtssystem (insbesondere dem Tarifsystem) und dem Grad der Lohnflexibilität erarbeitet. Die Vielfalt der tarifvertraglichen Regelungen hat in den Neunzigerjahren zugenommen. So hat sich die Zahl der gültigen Tarifverträge erhöht, und ferner ist eine Tendenz zur überproportionalen Zunahme von Firmenverträgen bei neu registrierten Tarifverträgen erkennbar. Allerdings gab es auch 1997 noch mehr Verbands- als Firmentarifverträge. Auf Firmenebene ist im Vergleich zur Verbandsebene der Anteil der Vergütungs-Tarifverträge deutlich höher als der anderer Tarifvertragsarten. Das ist ein Hinweis darauf, dass Unternehmen im Vergütungsbereich eine größere Autonomie suchen, während sie sich mit den Bestimmungen von Manteltarifverträgen eher zurechtfinden können. Seit den Neunzigerjahren wird vielfach eine stärkere qualifikatorische und regionale Spreizung der Arbeitsentgelte auch in Flächentarifverträgen gefordert, um den Abbau der Arbeitslosigkeit zu unterstützen. In der Studie wurden für über 20 ausgewählte Tarifbereiche in den alten und neuen Bundesländern das Wachstum von Tariflöhnen und -gehältern zwischen 1994 und 1997 untersucht. In beiden Regionen lässt sich ein etwas stärkeres Wachstum des "Ecklohns" im Vergleich zur "untersten" bzw. "obersten" Tarifgehaltsgruppe feststellen. Allerdings sind die Unterschiede nicht groß. Die regionale Spreizung hat dagegen aufgrund des höheren Wachstums der Arbeitsentgelte in den neuen Bundesländern weiter abgenommen. Das Forschungsvorhaben wurde in einer interdisziplinären Arbeitsgruppe bestehend aus Betriebswirten, Juristen und Volkswirten bearbeitet, um ökonomisch und juristisch fundierte und wirtschaftspolitisch verwertbare Aussagen zur zukünftigen Gestaltung des Arbeitsrechtssystems zu erhalten und weitere Forschungsaktivitäten zu initiieren. Unter anderem wurde auf der Basis der Studie ein umfangreicheres empirisches Forschungsvorhaben vorbereitet, in dem die unterstellten Zusammenhänge und Hypothesen aus ökonomischer und juristischer Sicht überprüft werden sollen. Dieses Forschungsvorhaben wird seit Mai 1999 von der Deutschen Forschungsgemeinschaft unterstützt (siehe unter laufende Projekte "Flexibilisierung des Arbeitsentgeltes aus ökonomischer und juristischer Sicht").

Projektteam

Wolfgang Franz

Wolfgang Franz

Projektleitung
Präsident a.D.

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Prof. Dr. Walter A. Oechsler

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Projektleitung

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Prof. Dr. Volker Rieble

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Projektleitung

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Friedhelm Pfeiffer

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Stellvertretende Leitung

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