ZEW-Präsident Wolfgang Franz zur Ausgestaltung einer Reform der Unternehmensbesteuerung - Steuerreform

Standpunkt

Deutschland ist im Hinblick auf die Unternehmenssteuerbelastung nach wie vor ein Hochsteuerland. Dies zeigen internationale Vergleiche, wie sie das ZEW und der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung erstellen. Dies beeinträchtigt die Attraktivität des Standorts Deutschland.

Nun wiegt dieser Nachteil schon schwer genug, aber es kommtein weiteres beachtliches Defizit hinzu, nämlich die fehlende Entscheidungsneutralität der hiesigen Unternehmensbesteuerung. Die Wahl beispielsweise der Rechtsform und der Finanzierungswege von Investitionen folgen nicht allein gesamtwirtschaftlichen Ertragsüberlegungen, sondern in erheblichem Umfang steuerlichen Gesichtspunkten. Die damit einhergehenden Verzerrungen und daraus resultierenden Produktions- und Wohlfahrtseinbußen dürfen nicht kleingeschrieben werden. Für die Körperschaftsteuer wurde unlängst ermittelt, dass über die reine Steuerlast von einem zusätzlichen Euro hinaus prinzipiell vermeidbare Wohlfahrtsverluste von immerhin 49 Cent beim Steuerzahler anfallen.

Die Bundesregierung hat den dringenden Handlungsbedarf erkannt und beabsichtigt, die Unternehmensbesteuerung zu reformieren. Hierzu liegen neuerdings zwei unterschiedliche Reformkonzepte vor, nämlich zum einen das Modell einer "dualen Einkommensteuer", welches der Sachverständigenrat (SVR) zusammen mit dem ZEW und dem Max-Planck-Institut für Geistiges Eigentum, Wettbewerbs- und Steuerrecht (MPI) sehr detailliert erarbeitet hat. Ein alternativer Vorschlag stammt von der Kommission "Steuergesetzbuch" der Stiftung Marktwirtschaft, welcher im Kern ebenfalls eine duale Einkommensbesteuerung darstellt. Sie unterscheidet zwischen einer Besteuerung von Unternehmen und Unternehmern, während das Modell von SVR, ZEW und MPI zwischen Kapitaleinkommen und Erwerbseinkommen differenziert. Beide Konzepte sind sehr diskussionswürdig, jedoch genießt der Vorschlag von SVR, ZEW und MPI einige Vorzüge.

Das Konzept von SVR, ZEW und MPI zielt ganz bewusst auf die Beseitigung der eingangs erwähnten Defizite und möchte den Zielen einer Standortattraktivität und Entscheidungsneutralität möglichst nahe kommen. Dabei geht es zusätzlich um die Erfüllung der beiden folgenden wichtigen Nebenbedingungen. Erstens sollen die Abweichungen zum geltenden Steuerrecht gering gehalten werden, weshalb der Dualismus von Körperschaftsteuer für Kapitalgesellschaften und Einkommensteuer für Personengesellschaften bestehen bleibt. Zweitens sollen sich Personenunternehmen unter der dualen Einkommensteuer gegenüber der geltenden Einkommensteuer nicht verschlechtern.

Standortattraktivität und Entscheidungsneutralität erreicht die duale Einkommensteuer dadurch, dass Kapitaleinkommen im Grundsatz einem ermäßigten Steuersatz von konstant 25 v.H. unterliegen, die Erwerbseinkommen hingegen einem linearprogressiven Steuertarif. Der Gewinn von Kapitalgesellschaften wird mit 25 v.H. Ertragsteuern belastet; Ausschüttungen werden beim Anteilseigner besteuert, soweit sie eine typisierte Eigenkapitalverzinsung (von beispielsweise sechs Prozent jährlich) übersteigen, und zwar maximal mit einem Steuersatz von ebenfalls 25 v.H. So ergibt sich eine Gesamtbelastung des steuerpflichtigen Teils der Ausschüttungen von 43,75 v.H. (=25 + 75 x 0,25), was nahe beim derzeitigen Spitzensatz der Einkommensteuer in Höhe von 44,31 v.H. (einschließlich Solidaritätszuschlag) liegt. Der Gewinn von Personenunternehmen wird zwar im Grundsatz dem gegenwärtigen Einkommensteuertarif unterworfen, jedoch wird auch hier die typisierte Eigenkapitalverzinsung mit dem Proportionalsatz von 25 v.H. belastet. Die Gewerbsteuer könnte durch eine kommunale Zuschlagsteuer ersetzt werden.

Die duale Einkommensteuer verbessert die Standortattraktivität und erbringt aufgrund der Beseitigung von Verzerrungen Wohlfahrtsgewinne. Sie nützt somit gerade auch den Arbeitnehmern und trägt zur Schaffung von Arbeitsplätzen bei.