ZEW-Präsident Wolfgang Franz zum Thema "Sparta"

Standpunkt

Heutzutage zehrt Griechenland vor allem vom Glanz der Antike. Die derzeitigen ökonomischen Gegebenheiten hingegen sind ein Desaster und gekennzeichnet von selbstverschuldeten Krisen in Kombination mit unredlichen Machenschaften gegenüber anderen Mitgliedern der Europäischen Währungsunion (EWU).

Bei den hausgemachten Problemen schlagen vor allem die ausufernde Steuerhinterziehung, die Aufblähung eines ineffizienten Staatssektors, großzügige soziale Wohltaten der Politik und eine zu expansive Lohnpolitik zu Buche. Als Folge belief sich die Neuverschuldung Griechenlands im Jahr 2009 auf mindestens 12 v.H. des Bruttoinlandsprodukts und die Schuldenstandsquote vermutlich auf rund 120 v.H. Ob diese Zahlen stimmen, steht auf einem anderen Blatt. Denn die Vortäuschung zu niedriger Defizitquoten durch Griechenland hat Methode. Auf der Grundlage korrekter Zahlen hätte Griechenland der Beitritt zur EWU verwehrt werden müssen. Die "Kreative Buchführung" wurde danach fortgesetzt und hat dazu geführt, dass Griechenland praktisch Jahr für Jahr die Defizitgrenze des Maastricht-Vertrags verletzt hat, ohne auch nur in die Nähe von Sanktionen gemäß dem Stabilitäts- und Wachstumspakt zu gelangen, unterstützt allerdings durch ineffiziente Mechanismen des Pakts.

 

Dürfen die anderen Länder des Euroraums helfen? Sollten sie dies überhaupt tun? Die Antwort auf die erste Frage scheint auf den ersten Blick ein klares Nein zu sein. Denn Artikel 103 des EG-Vertrages schließt eine Haftung der Gemeinschaft für die Verbindlichkeiten anderer Staaten eindeutig aus, wohlgemerkt: eine Haftung. Das heißt wir müssen nicht helfen. Dürfen wir es? Unter bestimmten Voraussetzungen: Ja. Denn Artikel 100 enthält eine Regelung, nach der finanzieller Beistand geleistet werden kann, wenn ein Mitgliedsland "auf Grund außergewöhnlicher Ereignisse, die sich seiner Kontrolle entziehen, von Schwierigkeiten betroffen oder von gravierenden Schwierigkeiten ernstlich bedroht" ist. Zwar sind die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Griechenlands in erster Linie hausgemacht, aber dass die aktuelle Zuspitzung eine Folge der weltweiten Finanzmarktkrise ist, für welche Griechenland nicht verantwortlich gemacht werden kann, wird man nicht völlig ausschließen können. Strapaziert man die Interpretationsspielräume genügend, wäre ein finanzieller Beistand mithin rechtlich möglich.

Sollen wir helfen oder nicht? Das hängt aus ökonomischer Sicht davon ab, wie hoch die Kosten beider Optionen veranschlagt werden. Bei einem finanziellen Beistand müssen die Steuerzahler in der EWU dafür aufkommen, dass Griechenland bewusst über seine Verhältnisse gelebt hat. Zudem besteht die Gefahr falscher Anreize hinsichtlich einer wirtschafts-, finanz- und sozialpolitischen Disziplin für die EWU-Mitgliedsländer. Helfen wir nicht, könnte eine Kettenreaktion eintreten, weil Finanzinvestoren sich etwa von Staatsanleihen Portugals trennen könnten, das ebenfalls finanziell am Abgrund steht. Des Weiteren befinden sich griechische Staatsanleihen im Besitz zahlreicher Finanzinstitutionen außerhalb Griechenlands, sodass bei einem Staatsbankrott die bisher erreichte Stabilisierung des internationalen Bankensystems wieder gefährdet würde, möglicherweise mit horrenden Folgekosten. Alles in allem stehen wir also zähne knirschend vor der Wahl zwischen zwei Übeln.

Zunächst sollte das Ergebnis der scharfen Auflagen seitens der EU abgewartet und als Plan B eine Intervention des Internationalen Währungsfonds ins Blickfeld genommen werden. Gleichzeitig sollte für EWU-Mitglieder ein geordnetes Insolvenzverfahren gesetzlich verankert werden.

Die Griechen werden sich auf spartanische Tugenden einstellen müssen: streng, einfach und sparsam.