ZEW-Präsident Fuest zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum OMT-Programm

Kommentar

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, das OMT-Programm der EZB dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. ZEW-Präsident Prof. Dr. Clemens Fuest nimmt zur Erklärung des Bundesverfassungsgerichts Stellung.

"Die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat weit reichende Konsequenzen. Die Botschaft ist eindeutig: Das Gericht ist der Auffassung, dass die EZB bei der Rettung des Euros die Grenzen ihres Mandats überschritten hat. Das ist unabhängig von der direkten Rechtsfolge eine deutliche Kritik an der EZB-Politik mit politischer Bedeutung.

Die Vorlage an den Europäischen Gerichtshof bedeutet nicht, dass der Europäische Gerichtshof entscheiden kann, ob das OMT-Programm gegen das Grundgesetz verstößt. Das Verfassungsgericht verlangt vom Europäischen Gerichtshof indirekt, dass er das OMT-Programm einschränkt. Das Bundesverfassungsgericht skizziert in seinem Urteil, wie die Einschränkung des OMT-Programms aussehen müsste. Die EZB müsste als Gläubiger Vorrang genießen, dürfte sich mit den von ihr gekauften Anleihen also nicht an einem Schuldenschnitt beteiligen. Damit würde das OMT-Programm seiner Wirkung beraubt. Es könnte seinen eigentlichen Zweck, die Märkte zu stabilisieren, nicht mehr erfüllen."