ZEW-Präsident Clemens Fuest hält die Argumentation des EU-Generalanwalts im EZB-Verfahren für wenig überzeugend

Kommentar

Für den Präsidenten des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Prof. Dr. Clemens Fuest, sind die Argumente, mit denen der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) die Kritik des Bundesverfassungsgerichts am sogenannten Outright Monetary Transactions (OMT)-Programm verwirft, wenig überzeugend. So ist etwa die These, die EZB gehe kein Risiko der Insolvenz ein, für Fuest schwer verständlich.

"Selbstverständlich besteht das Risiko der Insolvenz eines Staates, dessen Anleihen die EZB im Rahmen des OMT-Programms kauft. Die Einschätzung des EuGH-Generalanwalts ist kein Freifahrschein für die EZB, das OMT-Programm zu aktivieren, selbst wenn der EuGH in seinem Urteil der Einschätzung des Generalanwalts folgen sollte.

Der Generalanwalt setzt zwar Bedingungen für das Kaufprogramm, die aber deutlich weniger restriktiv sind als die Bedingungen, die das Bundesverfassungsgericht gefordert hat. Das Bundesverfassungsgericht müsste daher in einer solchen Situation entweder eine Beteiligung Deutschlands an künftigen ESM-Programmen untersagen, oder es muss seine bisherige Position revidieren."