Vortrag von Bundeskartellamtspräsident Dr. Bernhard Heitzer am ZEW:

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Zu einem Vortrag über die "Wettbewerbsaufsicht durch das Bundeskartellamt – Ordnungspolitischer Schatten der unsichtbaren Hand" konnte ZEW-Präsident Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Wolfgang Franz im April 2009 den Präsidenten des Bundeskartellamts Dr. Bernhard Heitzer begrüßen. Rund 140 Gäste waren der Einladung zu diesem Vortrag in der Reihe "Wirtschaftspolitik aus erster Hand" gefolgt.

Der Schutz des Wettbewerbs sei die zentrale ordnungspolitische Aufgabe in einer Marktwirtschaft, erklärte Heitzer zu Beginn seines Vortrags. Das Bundeskartellamt verstehe sich aber nicht als ein brachiales Instrument der Ordnungspolitik, sondern eher als deren unsichtbarer Schatten. Darum habe sich seine Behörde bislang zurückgehalten und nicht öffentlich Stellung zu den Staatsinterventionen im Bankensektor genommen. Angesichts der beispiellosen Finanz- und Wirtschaftskrise stelle das Bundeskartellamt die Eingriffe des Staates zur Stabilisierung des Bankensektors grundsätzlich auch nicht in Frage. Aufgrund der wichtigen Rolle der Banken, die die Volkswirtschaft mit Liquidität versorgten, sei der vorübergehende Einstieg des Staates in einzelne Institute durchaus gerechtfertigt, sagte der Kartellamtspräsident. Er erwarte allerdings, dass sich der Staat zurückziehen werde, sobald die Krise ausgestanden sei. <HTML>Keine Staatsinterventionen außerhalb des Finanzsektors</HTML> Keine Rechtfertigung gibt es für Heitzer für den Einstieg des Staates in anderen Wirtschaftsbranchen. Aus wettbewerbspolitischer Sicht sei größte Vorsicht geboten, wenn beispielsweise der Autobauer Opel oder die Schaeffler-Gruppe staatliche Rettung forderten. Kritisch beurteile Heitzer auch die jüngst vom Bundestag geschaffene gesetzliche Grundlage für eine mögliche Enteignung der Hypo Real Estate. Er hoffe, dass dies ein Einzelfall bleibe und die Politik auch in Zukunft vor allem auf die ordnungspolitischen Regeln der sozialen Marktwirtschaft vertraue. Das Bundeskartellamt sei mit rund 300 Mitarbeitern zwar eine kleine Behörde, so Heitzer, es schütze jedoch sehr erfolgreich den Wettbewerb. Im Wesentlichen stünden dem Bundeskartellamt hierzu mit Sektoruntersuchungen, der Missbrauchsaufsicht, der Kartellverfolgung und der Fusionskontrolle vier wirkungsvolle Instrumente zur Verfügung. Mit dem Instrument der Sektoruntersuchungen verschaffe sich das Amt umfassenden Einblick in Märkte und Branchen. Als Beispiel nannte Heitzer eine Untersuchung des deutschen Milchmarkts. Zu dieser sei es aufgrund der Beschwerde von Milchbauern gekommen, die über zu niedrige Absatzpreise geklagt hätten. Mit dem Instrument der Missbrauchsaufsicht könne aufgedeckt werden, ob ein Unternehmen, das bereits über eine marktbeherrschende Stellung verfügt, diese missbrauche. Dieses Instrument werde vor allem in ehemaligen Monopolmärkten eingesetzt, in denen sich der Wettbewerb erst noch voll entfalten müsse, sagte Heitzer. Der Energiesektor sei hierfür ein Beispiel. Er sei erst im Jahr 2005 gesetzlich reguliert worden. Folglich gebe es hier nach wie vor dominierende Unternehmen mit großer Marktmacht. Diese seien darüber hinaus mit den lokalen Versorgern stark verflochten. Dennoch habe im Gasmarkt die Missbrauchsaufsicht beispielsweise verhindern können, dass die Versorger ihre Marktmacht zu überzogenen Preiserhöhungen ausnutzen konnten. Das Verbot der Gaspreiserhöhungen durch das Bundeskartellamt habe die Verbraucher in Deutschland um rund 240 Millionen Euro pro Jahr entlastet. <HTML>Kartellverfolgung hat stark zugenommen</HTML> Mit dem Instrument der Kartellverfolgung werden Absprachen zwischen Unternehmen über Preise, Kunden, Lieferquoten und Liefergebiete unterbunden. Seit der Jahrtausendwende seien Kartelle besonders stark in den Fokus des Bundeskartellamts gerückt. Auch seien die Bußgelder für Kartellabsprachen gestiegen, sagte Heitzer. Das Bußgeld für eine Absprache könne ein Unternehmen bis zu zehn Prozent seines Vorjahresumsatzes kosten. Allein im vergangenen Jahr habe das Bundeskartellamt Kartellstrafen in Höhe von 314 Millionen Euro verhängt. In den 1990er Jahren hätten die Kartellstrafen im Durchschnitt pro Jahr noch bei 15 Millionen Deutsche Mark gelegen. Skeptisch beurteilt Heitzer die Bestrebungen der Europäischen Kommission, dem Kartellzivilverfahren eine stärkere Rolle einzuräumen. Verstöße gegen das Kartellrecht könnten zwar mit privaten Schadensersatzklagen verbunden sein, diese dürften aber immer nur flankierender Natur sein. Das vierte Instrument zum Schutz des Wettbewerbs in Deutschland ist die Fusionskontrolle. Allerdings ist sie eine präventive Maßnahme, um die Unternehmenskonzentration dort, wo sie dem Wettbewerb schadet, zu verhindern. Im Jahr 2008 habe seine Behörde 1500 Fusionsanmeldungen bearbeitet. Allerdings hätten von diesen nur 15 Fälle näher geprüft werden müssen. Von diesen seien letztlich vier angestrebte Zusammenschlüsse untersagt worden. Vier weitere Fälle seien mit strengen Auflagen genehmigt worden. <HTML>Rückkehr zur ordnungspolitischen Vernunft</HTML> Zum Ende seines Vortrags wies Heitzer darauf hin, dass das ordnungspolitische Denken in Deutschland schon lange vor der aktuellen Wirtschaftskrise auf dem Rückzug gewesen sei. Dennoch sei er optimistisch, dass die Rufe nach immer mehr Staat im Wirtschaftsgeschehen wieder verstummen würden. Sobald die Krise nicht mehr ihre langen Schatten über die Märkte werfe, werde der Staat sich wieder auf seine subsidiäre Rolle besinnen. <HTML>Ansprechpartner:</HTML> <HTML>Kathrin Böhmer Telefon: +49/621/1235-103, Fax: -222 E-Mail: boehmer@zew.de