Anfang März 2011 richteten das ZEW, das Mannheim Centre for Competition and Innovation (MaCCI), die Universität Mannheim und die WHU - Otto Beisheim School of Management die zweitägige Konferenz "Öffentliche und private Durchsetzung von Wettbewerbsrecht – Rechtliche und ökonomische Perspektiven" aus.

An der Konferenz nahmen rund 60 Juristen und Ökonomen aus Deutschland und dem europäischen Ausland teil. Sie diskutierten aktuelle Herausforderungen der öffentlichen und privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts.

Prof. Dr. Joachim Bornkamm, Richter am Bundesgerichtshof, eröffnete die Konferenz mit einem Vortrag über die Bedeutung öffentlicher und privater Durchsetzung von Kartellrecht. Er ging dabei auch auf die aktuellen Pläne der EU-Kommission zur privaten Durchsetzung des Wettbewerbsrechts ein. Insbesondere sprach er über die Themen "Sammelklagen" und "passing-on defense". Es folgte eine Diskussionsrunde über die "Öffentliche Rechtsdurchsetzung – Empirische Erhebung und Rechtsbehelfe zur Berechnung von Bußgeldern". Zu diesem Themenkomplex hielt Prof. Dr. Gerhard Dannecker von der Universität Heidelberg ein Impulsreferat. Er thematisierte, ob privater Schadensersatz auf Bußgelder anzurechnen ist und plädierte für eine Harmonisierung der Vorschriften der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur Berechnung von Bußgeldern.

Die private Durchsetzung von Wettbewerbsrecht stand im Mittelpunkt der zweiten Diskussionsrunde. Prof. Dr. Martin Hellwig vom Max Planck Institute for Research on Collective Goods warf auf der Basis theoretischer Modelle Fragen zur rechtlichen Behandlung der so genannten "passing-on defense" auf. Dr. Rainer Becker von der EU Kommission knüpfte unmittelbar an die Ausführungen von Professor Hellwig an und arbeitete heraus, ob und wie diese konzeptionellen Überlegungen für die Schadensberechnung in der Praxis fruchtbar gemacht werden könnten.

Öffentliche versus private Rechtsdurchsetzung

Den zweiten Konferenztag leitete eine Diskussion  über das "Zusammenspiel der öffentlichen und privaten Rechtsdurchsetzung" ein. Prof. Dr. Thomas Ackermann von der Universität München befasste sich mit den Zusammenhängen zwischen der Bußgeldberechnung und der Berechnung von Schadensersatz in Privatklagen. Dr. Gunnar Niels von der Beratungsgesellschaft OXERA stellte anschließend eine Vielzahl an möglichen empirischen Methoden zur Schadensberechnung vor.

Es folgten Workshops zu verfahrensrechtlichen Aspekten der öffentlichen und privaten Rechtsdurchsetzung. Prof. Dr. Andreas Heinemann von der Universität Zürich zeigte den engen Zusammenhang zwischen der Bedeutung von Vermutungstatbeständen und den in einer Rechtsordnung geltenden Grundsätzen zum Zugang zu Beweismitteln auf. Prof. Dr. Ulrich Schwalbe von der Universität Hohenheim befasste sich aus ökonomischer Sicht mit den verschiedenen Kornzeugenprogrammen der EU-Mitgliedstaaten und ihrer Wechselwirkung mit privaten Schadensersatzklagen.

Die Konferenz wurde als Beispiel für einen gelungenen Dialog zwischen Ökonomen und Juristen wahrgenommen. Sie stellt den Auftakt einer Reihe weiterer MaCCI Konferenzen dar, die das Ziel verfolgen, die Interaktion zwischen Juristen und Ökonomen zu fördern.

Weitere Informationen zu MaCCI finden sich unter www.macci-mannheim.eu

Dr. Nina Leheyda, leheyda@zew.de