Stellungnahme zur geplanten Steuerreform

Kommentar

Die von der Regierungskoalition vorgelegten Gesetzentwürfe zur Unternehmenssteuerreform 1999, 2000 und 2002 wurden von Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) und Lehrstuhl Prof. Jacobs hinsichtlich ihrer ökonomischen Auswirkungen auf den Unternehmenssektor sowie einiger steuersystematischer Aspekte untersucht. Dazu wurden die Effekte der wesentlichen Steueränderungen auf die Steuerbelastung von Unternehmen mit dem European Tax Analyzer berechnet, der am ZEW in Kooperation mit Prof. Jacobs, Universität Mannheim entwickelt wurde. Dabei zeigte sich, daß von der ersten Stufe der Reformmaßnahmen tendenziell eine leichte Verschlechterung der unternehmerischen Rahmenbedingungen ausgehen dürfte. Demgegenüber stellte sich für die Stufe im Jahr 2002 eine Verbesserung der Situation heraus.

Steuerbelastung und Steuereinnahmen

Die Reformmaßnahmen 1999 sehen durch die Reduzierung des Steuertarifs einen entlastenden und durch die Verbreiterung der Bemessungsgrundlage einen belastenden Effekt vor. In Abhängigkeit von unternehmensspezifischen Charakteristika, die sich in der Branchenzugehörigkeit ausdrücken, dürften diese gegenläufigen Maßnahmen in den meisten Fällen zu einer Erhöhung der Steuerbelastung führen. Tendenziell dürften damit vom ersten Reformschritt relativ geringe Wachstumsimpulse für die Investitionsentscheidungen und Beschäftigungsnachfrage der Unternehmen ausgehen. Dies ist in der weitestgehenden Aufkommensneutralität begründet. Denn nur von einer Nettoentlastung des Unternehmenssektors werden deutlich positive Effekte ausgehen können.

Internationale Wettbewerbsfähigkeit

Der erste Schritt der Reformmaßnahmen (1999) stellt keinen Fortschritt für die Wettbewerbssituation der deutschen Unternehmen im internationalen Vergleich dar. In der Mehrzahl der Fälle kommt es infolge von Mehrbelastungen zu einer deutlichen Verschlechterung des Standorts Deutschland.

Ökologische Steuerreform

Die geplante ökologische Steuerreform 1999 hat aufgrund der niedrigen Steuertarife und zusätzlichen Ausnahmeregelungen kaum Auswirkungen auf die Belastungssituation der Unternehmen insgesamt. Dies gilt, mit Ausnahme des Verkehrssektors, für alle untersuchten Branchen. Allerdings resultieren auf Unternehmensebene nur äußerst geringe ökologische Lenkungswirkungen, so daß das angestrebte Ziel einer Verbesserung des Klimaschutzes mit dieser Reform kaum erreicht wird. Insbesondere die Nichtbesteuerung von Kohle stellt die Minderung der CO2-Emission in Frage.

Steuersystematische Beurteilung

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Unternehmen ähnlich wie Arbeitnehmer künftig nach ihrer tatsächlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden. Per se stellt sich eine Gleichbehandlung der Einkunftsarten solange nicht ein, solange Gewinn- und Überschußeinkünfte nach unterschiedlichen Prinzipien ermittelt werden. Die Beseitigung von Ungleichbehandlungen zwischen Beziehern unterschiedlicher Einkunftsarten wird durch Gesetzesänderungen erkauft, die mit bisherigen Bilanzierungskonventionen brechen. Gerade bezüglich der künftigen Behandlung von Rückstellungen ist hinter diesen kasuistischen Einzelfallregelungen eine geschlossene Systematik nicht zu erkennen, was der mit dem Gesetzentwurf bezweckten "Vereinfachung des deutschen Steuerrechts" (zumindest im Bereich der Gewinnermittlung) zuwider läuft.

Resümee

Zusammenfassend sind die Maßnahmen zur Unternehmenssteuerreform 1999 weitgehend negativ zu beurteilen, da von den Änderungen keine positiven Wachstumsimpulse ausgehen dürften und sich daneben teilweise sogar eine Verschlechterung der steuerlichen Belastungssituation für die Mehrzahl der Branchen einstellt. Darüber hinaus wird mit der geplanten ökologischen Steuerreform nicht das Ziel einer nachhaltigen Verbesserung des Klimaschutzes erreicht. Hierfür erscheint eher die Einführung einer europaweiten Umweltsteuer sinnvoll. Mit den für 2002 geplanten Reformmaßnahmen sollte daher eine deutliche Entlastung von Unternehmen erreicht werden.

Dazu kann die Einführung einer rechtsformunabhängigen Unternehmenssteuer mit einem Tarif von 35% einen wichtigen Beitrag leisten. Mögliche Gegenfinanzierungen der Tarifabsenkung sind derzeit noch nicht hinreichend konkretisiert. Zieht man eine Reduktion der degressiven Abschreibung auf maximal 25% als Gegenfinanzierung in Betracht, so resultieren für die meisten Unternehmen dennoch spürbare Steuerentlastungen. Damit könnten positive Effekte bei der Investitionsbereitschaft der Unternehmen erreicht werden, die sich auch auf dem Arbeitsmarkt bemerkbar machen dürften. Im internationalen Vergleich würde sich damit zwar eine Verbesserung der Wettbewerbssituation deutscher Unternehmen gegenüber ihren ausländischen Konkurrenten einstellen, trotzdem wäre die Steuerbelastung gegenüber Großbritannien und den Niederlanden nach wie vor deutlich höher. Berücksichtigt man die zusätzliche Belastung mit Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag in Deutschland, dann sollte die Reform 2002 somit eher als Einstieg in eine Unternehmenssteuerreform gesehen werden.

Ansprechpartner

Katrin Voss, E-Mail: voss@zew.de