Globale Steuerreform der OECD überraschend positiv für Entwicklungsländer

Forschung

ZEW-Studie evaluiert globale Steuerreformen für die Digitalwirtschaft und Entwicklungsländer

Im Oktober 2023 wurde durch die OECD ein multilaterales Abkommen veröffentlicht, das die Debatte um die Besteuerung der Digitalwirtschaft neu entfachte. Die UN entwickelte einen Alternativvorschlag, abgestimmt auf die Bedürfnisse von Entwicklungsländern. Beide Vorschläge zielen darauf ab, den Staaten neue Besteuerungsrechte zu geben. Obwohl der OECD-Ansatz in der Fachwelt dafür kritisiert wurde, den steuerlichen Bedürfnissen von Entwicklungsländern nicht ausreichend Rechnung zu tragen, kommt eine neue Studie des ZEW Mannheim und der Universitäten Mannheim und Kiel nun zu einem gegenteiligen Ergebnis.

„Unsere Untersuchung zeigt, dass der OECD-Ansatz wohl höhere Steuereinnahmen für Entwicklungsländer generieren wird und besser auf die spezifischen Interessen dieser Länder eingeht als der alternative UN-Vorschlag“, erklärt Jost Heckemeyer, Research Associate am ZEW Mannheim und Professor an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. „Insgesamt führt der OECD-Ansatz zu mehr Fairness in der internationalen Besteuerung als der UN-Vorschlag“, ergänzt Inga Schulz, Doktorandin und wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Universität Mannheim.

Weshalb der OECD-Vorschlag überzeugt

Beide Vorschläge zielen darauf ab, stärker dort zu besteuern, wo auch konsumiert wird. Der OECD-Ansatz ist deshalb für Entwicklungsländer attraktiver, da sie im Gegenzug für ihre neuen Besteuerungsrechte keine bestehenden Besteuerungsrechte verlieren werden. Darüber hinaus setzt die OECD auf eine international abgestimmte Lösung, die bei einmaliger Zustimmung für alle beteiligten Länder gilt. Im Gegensatz dazu erfordert der UN-Vorschlag zwischenstaatliche Besteuerungsabkommen. Jedoch haben Entwicklungsländer solche kaum abgeschlossen und finden sich bei deren Verhandlung in einer schwachen Position. Außerdem können Unternehmen den UN-Vorschlag auf einfache Weise umgehen, sodass die Regelung ins Leere läuft.

Hohe Komplexität bei beiden Vorschlägen

Insbesondere der OECD-Ansatz ist jedoch durch eine hohe Komplexität gekennzeichnet. Gleichzeitig ist der Anwendungsbereich auf wenige sehr große und profitable Unternehmen weltweit begrenzt. Dies macht den Verwaltungsaufwand beherrschbar. Der administrative Aufwand ist beim UN-Vorschlag hingegen kaum vorhersehbar, weil die Ausgestaltung bilateral festgelegt wird. Abgesehen von der anfänglich hohen Belastung durch die Umsetzung des UN-Vorschlags ist die Anwendung kostspielig, da Unternehmen unabhängig von ihrem Umsatz oder ihrer Rentabilität betroffen sein können.