Bund kann Schuldenbremse einhalten – bei vielen Ländern nähren sich Zweifel

Forschung

Die Zuversicht unter deutschen Landtagsabgeordneten mit Blick auf die Einhaltung der Schuldenbremse auf Bundesebene sichtbar zugenommen.

Eine deutliche Mehrheit der Landtagsabgeordneten in Deutschland ist zuversichtlich, dass der Bund die seit diesem Jahr für ihn geltende Schuldenbremse einhalten kann. Ebenfalls haben viele Abgeordnete Vertrauen in die Fähigkeit des eigenen Bundeslandes, die ab 2020 für die Länder verbindliche Schuldenbremse einzuhalten. Gleichzeitig halten sie die Chancen der meisten anderen Bundesländer für gering, einen ausgeglichenen Haushalt erreichen zu können. Zugetraut wird dies nur Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Umfrage, die das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) in Zusammenarbeit mit der Universität Mannheim im Zeitraum 2015/2016 unter Abgeordneten aller 16 deutschen Landesparlamente durchgeführt hat. Im Vergleich zur ersten Umfrage dieser Art in den Jahren 2011/2012 hat insbesondere die Zuversicht bezüglich der Einhaltung der Schuldenbremse auf Bundesebene sichtbar zugenommen.

Für den Bund gelten die Vorgaben der Schuldenbremse bereits seit diesem Jahr. Für die Bundesländer tritt das gesetzliche Gebot des Haushaltsausgleichs erst ab 2020 in Kraft. Im Gegensatz zur Nullverschuldungsregel auf Ebene der Länder steht dem Bund jedoch ein gewisser Spielraum für ein strukturelles Defizit in Höhe von 0,35 Prozent des Bruttoinlandsprodukts zu. Da die Schuldenbremse auf Bundesebene bereits seit 2009 in Artikel 109 Absatz 3 des Grundgesetzes verankert ist, hat sich eine lange Übergangszeit bis zur vollen Wirksamkeit ergeben, die Fragen zur Glaubwürdigkeit der Schuldenregel aufwirft. Vor diesem Hintergrund hat das ZEW nun erneut die Abgeordneten aller 16 deutschen Landesparlamente in drei versetzten Wellen befragt. Von insgesamt 1.857 Abgeordneten haben 669 Landespolitiker geantwortet.

Starke Asymmetrie unter den Ländern

Die zweite Befragung zeigt eine gewachsene Zuversicht, dass der Bund die Verpflichtungen der Schuldenbremse einhalten können wird. Hier schlägt die deutlich verbesserte Finanzlage der öffentlichen Haushalte gegenüber der entsprechenden Umfrage von vor vier Jahren zu Buche. Erstaunlicherweise hat dies den Optimismus für die Länder nicht erhöht. Hier bleibt es auch bei einer starken Asymmetrie: Während die Abgeordneten dem eigenen Land überwiegend zutrauen, die Vorgaben der Schuldenbremse ab 2020 einhalten zu können, werden die jeweils anderen Bundesländer in dieser Hinsicht mit Misstrauen betrachtet. Lediglich vier Bundesländern (Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen und Hessen) wird mehrheitlich zugetraut, die Null-Defizit-Grenze einhalten zu können.

Die Frage, ob es grundsätzlich erstrebenswert ist, die Schuldengrenze im eigenen Bundesland einzuhalten, bejahen die befragten Landtagsabgeordneten. Der Grund für diese Einstellung ist allerdings nicht die Angst vor Strafen. Denn mit Sanktionen bei zu hohen Defiziten rechnen die Befragten mehrheitlich nicht. Eher ist es wohl die Einsicht in die Notwendigkeit der Begrenzung der öffentlichen Schuldenlast oder auch der Respekt vor dem Grundgesetz, der die handelnden Politiker/innen zur Einhaltung der Schuldenbremse drängt.

Der Finanzierungsspielraum der Länder, der mangels größerer Steuerkompetenzen ohnehin recht gering ist, wird durch die Schuldenbremse weiter vermindert. Damit stellt sich insbesondere für kleinere und finanzschwache Länder die Frage nach der finanziellen Überlebensfähigkeit und der Notwendigkeit von Länderfusionen. Die Begeisterung für dieses wichtige föderale Reformthema ist unter den Befragten allerdings gering. Zwar würde eine Verminderung der Anzahl der Länder prinzipiell von einer Mehrheit der Abgeordneten begrüßt; die Beteiligung des eigenen Landes an einer solchen Länderfusion lehnt eine klare Mehrheit allerdings ab.

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