EZB-Anleihekäufe konzentrieren sich zunehmend auf hoch verschuldete Staaten

Forschung

Die EZB kauft zunehmend Anleihen aus Ländern mit hoher Staatsverschuldung.

Die Anleihekäufe der Europäischen Zentralbank (EZB) entfallen immer mehr auf Staaten mit hohen Schuldenständen. Der Vergleich der Käufe von 2015, dem ersten Jahr des Ankaufprogramms für Wertpapiere im öffentlichen Sektor (Public Sector Purchasing Programme, PSPP), mit dem Ankaufvolumen im Jahr 2017 belegt diesen Trend. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle Analyse des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim.

Lag der Anteil von Staatsanleihen aus Spanien, Frankreich, Italien, Belgien und Österreich an den Käufen des Jahres 2015 noch bei 59,0 Prozent, so ist dieser Anteil im Jahr 2017 um gut vier Prozentpunkte auf 63,3 Prozent angestiegen. Immer stärker weichen dadurch die Anleihekäufe anteilig vom EZB-Kapitalschlüssel ab, der der EZB als Steuerungsgröße des Programms dient. Für die im Jahr 2017 getätigten Käufe liegen die Anteile von Italien, Frankreich, Belgien und Österreich inzwischen um etwa zehn Prozent über dem Niveau, das der Anwendung des EZB-Kapitalschlüssels entsprechen würde. Eine Analyse des ZEW im Oktober 2017 hatte bereits gezeigt, dass die südeuropäischen Länder wie Spanien und Italien von den Wertpapierkäufen der EZB am stärksten profitieren.

Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des ZEW-Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ und Autor der Studie, resümiert: „Mit Blick auf das laufende Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof zur unkonventionellen Geldpolitik der EZB ist die Konzentration der Käufe auf die hochverschuldeten Staaten Wasser auf die Mühlen der Kläger. Eine rein geldpolitisch motivierte Maßnahme darf bei den Wertpapierkäufen kein Land privilegieren. Mit jedem Monat neuer Käufe verschärft sich die jetzt bereits sichtbare Übergewichtung der Schulden-Staaten. Damit wachsen die Zweifel an der Vereinbarkeit des Programms mit dem Verbot der monetären Staatsfinanzierung laut Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union.“

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Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Telefon 0621/1235-149, E-Mail friedrich.heinemann@zew.de