Country-by-Country Reporting - Zwang zur Transparenz hilft kaum gegen aggressive Steuerplanung

Forschung

Im internationalen Vergleich gibt es bei der Umsetzung des CRS in bestehendes Recht erhebliche qualitative Unterschiede.

Die aggressiven Strategien multinationaler Konzerne wie Google, Apple oder Amazon zur Minimierung ihrer Steuerlast werden seit einigen Jahren intensiv in der Öffentlichkeit diskutiert. Um diesen Strategien entgegenzuwirken und mehr Transparenz zu schaffen, wollen die Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) und die Europäische Kommission eine länderbezogene Berichterstattung einführen – das sogenannte Country-by-Country-Reporting (CbCR). Damit sollen multinationale Unternehmen zur Offenlegung steuerlicher Informationen gezwungen werden. Eine aktuelle Studie des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, zeigt jedoch, dass sich das CbCR kaum zur Eindämmung aggressiver Steuerplanung eignet.

Multinationale Konzerne nutzen häufig legale Möglichkeiten im nationalen und internationalen Steuerrecht, um ihre Steuerlast so gering wie möglich zu halten. Das geschieht etwa, indem Gewinne in Konzerntöchter und Unternehmenssparten in anderen Ländern verlagert werden. Als Antwort auf diese Praxis der aggressiven Steuerplanung haben OECD und EU-Kommission Vorschläge zum CbCR unterbreitet, um den Konzernen mehr Transparenz in der Rechnungslegung abzuverlangen. Kernbestandteil ist dabei eine umfassende Offenlegung länderbezogener steuerlicher Informationen für Unternehmen aller Branchen.

Die ZEW-Studie zeigt allerdings, dass sich weder Finanzberichte des Gesamtkonzerns oder einzelner Konzerntöchter noch andere Daten als einheitliche Grundlage für ein CbCR eignen. "Es wäre notwendig, zunächst einmal standardisierte Regeln zur Ermittlung von Unternehmenseinkommen und zur Bewertung von Unternehmensaktiva zu definieren, die für alle Länder gelten", sagt Prof. Dr. Christoph Spengel, ZEW Research Associate und Mitautor der Studie. "Hier hat die EU-Kommission mit der Vorstellung eines Konzepts für eine gemeinsame konsolidierte Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage bereits einen ersten Schritt in die richtige Richtung getan."

Kosten für CbCR übersteigen teilweise erwarteten Nutzen

Hinzu kommt laut Studie, dass die erwarteten Kosten eines CbCR den erwarteten Nutzen zumindest zu einem gewissen Teil übersteigen. "Den Konzernen entstehen nicht nur direkte Kosten etwa durch die Aufbereitung und Vereinheitlichung der Daten, sondern auch indirekte Kosten aufgrund der Veröffentlichung sensibler Unternehmensinformationen", erklärt Christoph Spengel. Effektiver wäre es daher, wenn die jeweiligen Gesetzgeber Lücken in der nationalen Steuergesetzgebung schließen und geltendes Recht konsequent durchsetzen würden, um so den Konzernen die Gewinnverlagerung in andere Länder erheblich zu erschweren.

Dabei plädieren die Autoren in ihrer Studie für strengere und einheitliche Verrechnungspreisregeln und sprechen sich für die Einführung von Regelungen zur Unterkapitalisierung aus. "Die Länder müssen dabei allerdings untereinander sicherstellen, dass ihre eigenen strengeren Steuerregeln international miteinander harmonieren, um Doppelbesteuerung von Unternehmen zu vermeiden", sagt Christoph Spengel.

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Prof. Dr. Christoph Spengel, Telefon 0621/181-1704, E-Mail spengel@uni-mannheim.de