Die Neuregelungen des Bilanzrechtsreformgesetzes für Anhang und Lagebericht

Expertenseminar

Inhalt

Am 10. Dezember ist das Gesetz zur Einführung internationaler Rechnungslegungsstandards und zur Sicherung der Qualität der Abschlussprüfung (Bilanzrechtsreformgesetz – BilReG) in Kraft getreten.

Neben der Einführung der IAS / IFRS-Rechnungslegung für Konzern- und Einzelabschlüsse sowie die Erhöhung der Schwellenwerte für die Erleichterungen und Befreiungen kleiner und mittelgroßer Unternehmen ist zentraler Gegenstand des BilReG die Erweiterung der Angabepflichten im Anhang und der Berichtspflichten
im Lagebericht.

Neue Angabepflichten im Anhang:

  • Honorar des Abschlussprüfers
  • Derivative Finanzinstrumente
  • Unterlassene außerplanmässige Abschreibungen auf Finanzinstrumente

Neue berichtspflichten im Lagebericht:

  • Finanzinstrumente
  • Finanzrisikomanagement
  • Geschäftsergebnis
  • Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
  • Chancen und Risiken der voraussichtlichen Entwicklung

Zielgruppen

Unternehmer, Vorstände, Geschäftsführer, Leiter von Finanzabteilungen aus Industrie, Handel, Dienstleistungsunternehmen und der Baubranche, insbesondere aus kleinen und mittleren Unternehmen, sowie Assistenten der Geschäftsleitung, Prokuristen, kaufmännische Leiter, die sich in ihrem beruflichen Alltag zunehmend mit Fragen der M&A beschäftigen müssen.

Veranstaltungsort

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

Kategorien

Personen

Bernd Lenzen

// Moore Stephens Treuhand AG

Anfahrt

Adresse

ZEW – Leibniz-Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung

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L 7, 1, 68161 Mannheim