Der Bundesrechnungshof hat einen Sonderbericht zu den Konsequenzen der gemeinsamen EU-Kreditaufnahme im Rahmen des europäischen Corona-Wiederaufbauplans vorgelegt. Gestützt auf Berechnungen, die das ZEW im Oktober 2020 anlässlich einer Expertenanhörung im Deutschen Bundestag vorgelegt hat, bestätigt der Rechnungshof die Zahlen und Aussagen der ZEW-Studie. Mit dem neuen EU-Eigenmittelbeschluss verschaffe sich die EU ein Garantievolumen von mindestens vier Billionen Euro, was um ein Vielfaches über die Rückzahlungserfordernisse für den Corona-Plan mit seinem Volumen hinausgehe. Dies setzte Anreize für eine Ausweitung der EU-Verschuldung auch für andere Zwecke, auch wenn die Verschuldung vorläufig rechtlich nur auf die Finanzierung des Wiederaufbauplans begrenzt sei. Für die EU-Schulden entstehe durch den EU-Eigenmittelbeschluss bis 2058 eine Gemeinschaftshaftung aller EU-Staaten. Damit unterhöhlt der Wiederaufbaufonds nach Einschätzung des Rechnungshofs das Prinzip der nationalen Eigenverantwortung. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Autor der ZEW-Studie zum EU-Eigenmittelbeschluss und seinen Haftungskonsequenzen für den Bundeshaushalt, nimmt folgendermaßen Stellung:
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