Der Wissenschaftliche Beirat zur Weiterentwicklung des Risikostrukturausgleichs hat die Aufgabe, das Bundesversicherungsamt zu beraten. Dazu gehört auch, dass das Bundesministerium für Gesundheit oder das Bundesversicherungsamt im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit den Beirat mit der Erstellung von Sondergutachten und Stellungnahmen beauftragen können.
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Datum
07.02.2017