EPO - Stabilität von europäischen Patenten in Deutschland

EPO - Stabilität von europäischen Patenten in Deutschland

Auftraggeber/Zuwendungsgeber

Europäisches Patentamt

Zeitraum: 20.01. – 31.05.2004

In diesem Projekt ist untersucht worden, ob Patente, die am Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) angemeldet wurden, grundsätzlich eine andere Qualität besitzen als Patente, die durch eine Anmeldung am Europäischen Patentamt (EPA) in Deutschland Gültigkeit erlangen. Für die Definition von Qualität wurden zwei verschiedene interdependente Ansätze verwendet. Der erste Ansatz beinhaltete die Bewertung des privaten, materiellen Wertes eines Europäischen Patentes für den Inhaber. Dazu wurden in der Literatur weithin anerkannte Wertkorrelate herangezogen. Eine zweite Betrachtungsweise stellt die Durchsetzbarkeit eines Patentes gegenüber Verletzungs- bzw. Imitationsbestrebungen dar. Sie betrifft primär die Stärke des Patentrechtes als juristisches Konstrukt. Für die Auswertung wurde ein Datensatz zu Patentverletzungsprozessen in Deutschland mit Informationen aus dem DPMA und dem EPA kombiniert. Der Vergleich zwischen deutschen Patenten und europäischen Patenten zeigt keine systematischen Differenzen in den wichtigsten Wertkorrelaten. Die Neigung zu Patentverletzungsprozessen ist für Europäische Patente niedriger. Der Theorie folgend ist allgemein die Wahrscheinlickhkeit für Patentverletzungsprozesse geringer, wenn die Erwartungen der Parteien ähnlich sind bezüglich des Ausgangs und des Gewinns aus dem Rechtsstreit. Für Europäische Patente ist demzufolge die erwartete Rechtssicherheit für alle beteiligten Parteien bei gleichen Werterwartungen höher als bei deutschen Patentanmeldungen, so dass es bei Verletzungen eher zu Einigungen kommt als bei unsicheren Patentrechten.

Projektteam

Georg Licht

Georg Licht

Projektleitung
Research Associate

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Auftraggeber/Zuwendungsgeber
Europäisches Patentamt, München, DE