Steuerliches Sofortprogramm und Ansatzpunkte zur Steigerung unternehmerischer Investitionen im Rahmen der Corona-Krise in Deutschland

Steuerliches Sofortprogramm und Ansatzpunkte zur Steigerung unternehmerischer Investitionen im Rahmen der Corona-Krise in Deutschland

Ende des Jahres 2019 häuften sich die Meldungen über Infektionen mit dem damals noch unbekannten Virus COVID-19 (Corona-Virus) in einer chinesischen Provinz. Was zunächst als lokal begrenzter Ausbruch begann, entwickelte sich binnen weniger Monate zu einer globalen Pandemie, die seitdem ganze Volkswirtschaften ausbremst. Um die Verbreitung des Virus zu verzögern, reagierte die deutsche Politik mit Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen, Veranstaltungsverboten und Geschäftsschließungen (sog. Lockdown). Dieser Lockdown gilt in Deutschland in unterschiedlicher Ausprägung seit nahezu einem Jahr und führt zu erheblichen Nachfrage- und Angebotseinbrüchen. Zum aktuellen Zeitpunkt ist weder absehbar, wie oft und in welchem Ausmaß der Lockdown verlängert wird, noch wie lange die Wirtschaft benötigen wird, um sich von den Folgen zu erholen. Zur Abmilderung der Krisenfolgen hat die deutsche Bundesregierung bereits mehrere Hilfsprogramme aufgelegt, die zum Teil auch über das Steuersystem angelegt sind. Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisensituation soll diese Studie insbesondere die Ausweitung der steuerlichen Verlustverrechnung, die Einführung einer Softortabschreibung auf ausgewählte Wirtschaftsgüter sowie weitere ertragsteuerliche Maßnahmen evaluieren, die das aktuelle steuerliche Sofortprogramm erweitern und darüber hinaus Investitionsanreize für deutsche Unternehmen setzen können. Die Analyse erfolgt sowohl qualitativ als auch quantitativ im Rahmen eines Steuerbelastungsvergleichs unter Verwendung des etablierten Modells European Tax Analyzer.  

Projektteam

Christoph Spengel

Christoph Spengel

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Leonie Fischer

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Theresa Bührle

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