Verzerrende Effekte von steuerlichen Verlustbeschränkungen auf Wagniskapitalfinanzierung von Start-Ups

Verzerrende Effekte von steuerlichen Verlustbeschränkungen auf Wagniskapitalfinanzierung von Start-Ups

Wenn Unternehmen Verlust machen, können diese für steuerliche Zwecke vorgetragen und mit späteren Gewinnen verrechnet werden. Die Mehrheit der europäischen Länder beschränkt die Nutzung von Verlustvorträgen im Fall von dem Verkauf des Unternehmens und/oder einer Änderung des Geschäftsbetriebs. Während diese Regelungen ausgestaltet sind, um den Handel von steuerlichen Verlusten ohne wirtschaftliche Motive zu unterbinden, können sie auch Start-Ups treffen. Insbesondere innovative Technologie-Start-Ups akkumulieren in ihrer Anfangsphase häufig Verluste, da das Produkt erst bis zur Marktreife entwickelt werden muss. Wechseln die Anteilseigner am Unternehmen, ohne dass genügend Einkommen generiert wurde um bestehende steuerliche Verlustvorträge zu nutzen, besteht das Risiko, diese (und damit potentiell signifikanten steuerliche Ersparnisse) zu verlieren. Im Rahmen des Projekts wird untersucht, inwiefern sich die Verlustnutzungsbeschränkungen auf die Finanzierung von Start-Ups auswirken. Insbesondere wird analysiert, ob Wagniskapitalinvestoren auf Start-Up-Finanzierung verzichten oder diese reduzieren, wenn das Risiko besteht die Ausgaben in der Zukunft im Unternehmen nicht steuerlich absetzen zu können. Hierdurch sollen existierende Studien zu Determinanten von Wagniskapitalfinanzierung komplementiert werden. Darüber hinaus soll ein kritischer Blick auf die Rolle von Verlustbeschränkungen geworfen werden. Während Verzerrungen der Wagniskapitalfinanzierungen als Argument gegen die Einführung oder Verschärfung solcher Regelungen ins Feld geführt wurden, wurde diese Begründung bisher nicht empirisch untermauert.

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Theresa Bührle

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