Der Regelbedarf von Haushalten in der Grundsicherung (Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe) reicht häufig nicht aus, um die Kosten für ihren Stromverbrauch zu decken. Die Differenz zwischen dem Regelb
Bezieher von Arbeitslosengeld II, die von Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) betreut werden, schaffen eher den Absprung aus dem Leistungsbezug beziehungsweise nehmen eher eine bedarfsdeckende Beschäftigung