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Simulationsmodell für hoch qualifizierte Arbeitskräfte

Modellbeschreibung

Das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) hat zur Messung der effektiven Steuer- und Abgabenbelastung von hoch qualifizierten Arbeitskräften einen Ansatz entwickelt, der unterschiedliche Gehaltsbestandteile, Vergütungshöhen und den Familienstand berücksichtigt und der sowohl für nationale als auch für grenzüberschreitende Sachverhalte eingesetzt werden kann. Das Simulationsmodell folgt im Aufbau anerkannten Methoden zur Messung der Unternehmenssteuerbelastung und berechnet die effektive Durchschnittssteuerbelastung (EATR) als Indikator für die Steuer- und Abgabenbelastung, die auf der Vergütung eines hoch qualifizierten Arbeitnehmers lastet. Die Grundidee des Ansatzes ist, dass Arbeitgeber mit anderen Arbeitgebern um hoch qualifiziertes Personal konkurrieren. Um im Wettbewerb bestehen zu können, müssen sie die Steuern und Abgaben, denen die Arbeitskräfte unterliegen, kompensieren. Folglich muss auch der interregionale und internationale Vergleich auf Basis eines identischen verfügbaren Einkommens nach Steuern und Abgaben erfolgen.

Das Simulationsmodell bestimmt die Steuer- und Abgabenbelastung des Personaleinsatzes in zwei Schritten. Zunächst wird anhand eines typischen Einkommens vor sämtlichen Steuern und Abgaben, der sogenannten Gesamtvergütung, die Steuer veranlagt. Wenn das daraus resultierende Einkommen nach Steuern, das verfügbare Einkommen, niedriger / höher ist als das für den Vergleich geforderte, wird in einem zweiten Schritt die Veranlagung für eine höhere / niedrigere Gesamtvergütung wiederholt. Dieser Schritt wird so lange durchgeführt, bis das geforderte verfügbare Einkommen erreicht ist. Die effektive Steuerbelastung errechnet sich aus der Division der Differenz zwischen Gesamtvergütung und verfügbarem Einkommen (dem Steuerkeil) durch die Gesamtvergütung. Die effektive Durchschnittssteuerbelastung drückt aus, wie viel mehr der Arbeitgeber in der jeweiligen Region zusätzlich zum (fixen) verfügbaren Einkommen des Arbeitnehmers für die Vergütung aufzuwenden hat. Wenn ein Arbeitnehmer beispielsweise bei einem verfügbaren Einkommen von € 100.000 einer effektiven Durchschnittssteuerbelastung von 25 Prozent unterliegt, so bedeutet dies, dass der Steuerkeil (€ 33.333) ein Viertel der Gesamtvergütung in Höhe von € 133.333 beträgt.

Steuern sind in diesem Zusammenhang alle Einkommensteuern inklusive Zuschlägen, Staats- und Gemeindesteuern sowie von Unternehmen zu zahlende Lohnsummensteuern. Sozialversicherungsbeiträge sind insoweit als Abgabe zu sehen, als sie für den Arbeitnehmer keinen Versicherungscharakter besitzen, da er voraussichtlich keinen Nutzen daraus ziehen wird. Gemäß der Grundidee des Wettbewerbs ist die Wahrscheinlichkeit von Arbeitslosigkeit für die hoch qualifizierte Arbeitskraft sehr gering. Folglich sind Beiträge zur Arbeitslosenversicherung eine Abgabe und erhöhen die Steuer- und Abgabenbelastung. Auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung sind als Abgaben definiert. Beiträge zur Krankenversicherung dagegen haben weitgehend Versicherungscharakter und sind somit keine Abgaben. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung müssen zum Teil als Abgabe angesehen werden. Das gesetzliche Rentensystem wird in den meisten Ländern durch das Umlageverfahren finanziert, bei dem sowohl eine Umverteilung zwischen alt und jung als auch zwischen arm und reich stattfindet. Daraus folgt, dass die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung teils implizite Steuer, teils Versicherungsbeitrag sind. Diese implizite Steuer wird in diesem Ansatz berücksichtigt, indem die Rentenansprüche, die dem Arbeitnehmer nach gegenwärtiger Rechtslage aus den Beitragszahlungen erwachsen, berechnet und in die Kennzahl integriert werden.

Das Modell unterscheidet zwischen vier Vergütungsarten: (1) Barvergütung, (2) Beiträge zur Altersvorsorge, (3) Aktienoptionen und (4) Nebenleistungen. Diese Vergütungsbestandteile führen in unterschiedlichen Perioden zu steuerbarem Einkommen. Barvergütung und Nebenleistungen sind im Jahr der Auszahlung steuerbar, während Aktienoptionen zum Zeitpunkt der Gewährung oder im Zeitpunkt der Ausübung der Optionen steuerbares Einkommen werden. Beiträge zur Altersvorsorge werden entweder vorgelagert oder nachgelagert besteuert, das heißt, sie werden entweder aus bereits versteuertem Einkommen getätigt und während der Rentenbezugsphase nicht mehr besteuert, oder sie werden aus unversteuertem Einkommen bezahlt und sind später bei der Auszahlung steuerpflichtig. Das Modell trägt den Zeitpunkten der Zahlung von Steuern und Renten im Rahmen eines explizit intertemporalen Ansatzes Rechnung.

Das Modell war bereits Basis für mehrere Studien im Auftrag des IBC BAK International Benchmark Club, PricewaterhouseCoopers sowie der Thyssen-Stiftung.

cel 07.05.07


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