ZEW Discussion Papers
Book-tax Conformity: Empirical Evidence from Germany
Zinn, Benedikt und Christoph Spengel (2012), Book-tax Conformity: Empirical Evidence from Germany, ZEW Discussion Paper No. 12-051, Mannheim. Download
Das Verhältnis der handels- und steuerrechtlichen Gewinnermittlung wird in Deutschland seit
mehr als einem Jahrhundert durch den Grundsatz der sogenannten Maßgeblichkeit der Handels-
für die Steuerbilanz geprägt. Nicht zuletzt durch das Gesetz zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) ist jedoch eine stärkere Abkopplung der steuerlichen von der handelsrechtlichen
Gewinnermittlung, eine Neuausrichtung des deutschen Bilanzsteuerrechts sowie
ein verstärktes akademisches Interesse an Fragen der steuer- und handelsrechtlichen Bilanzpolitik
zu beobachten. Da steuerliche Informationen in der Regel öffentlich nicht zugänglich
sind, liegen – im Gegensatz zu zahlreichen U.S.-Studien - empirisch abgesicherte Erkenntnisse
zu den tatsächlichen Wertrelationen zwischen der handels- und steuerrechtlichen Rechnungslegung
in Deutschland bisher jedoch nicht vor.
Basierend auf einem anonymisierten Datensatz bestehend aus handels- und steuerrechtlichen
Informationen von 135 Unternehmen für das Wirtschaftsjahr 2009, ist es Zielsetzung dieser
Untersuchung diese Forschungslücke zu schließen und erstmals empirisch gesicherte Erkenntnisse
über die tatsächlichen Wertunterschiede zwischen beiden Rechnungslegungskreisen
zu generieren. Dazu werden nicht nur Differenzen zwischen dem handels- und steuerrechtlich
ausgewiesenen Gewinn quantifiziert, sondern insbesondere auch die Frage untersucht,
inwieweit diese Wertunterschiede auf bilanzpolitisches Unternehmensverhalten zurückzuführen
sind.
Die Ergebnisse zeigen, dass trotz der engen Verbindung zwischen handels- und steuerrechtlicher
Gewinnermittlung in Deutschland von einer einheitlichen Gewinnermittlung - auch vor
dem BilMoG - nicht gesprochen werden kann. Vielmehr übersteigt das steuerliche Ergebnis
das handelsrechtliche Ergebnis durchschnittlich um ca. 10%. Dabei werden die Wertunterschiede
zwischen beiden Rechnungslegungskreisen im Wesentlichen durch gesetzlich vorgeschriebene
Abweichungen verursacht. Handelsrechtliche Bilanzpolitik oder steuerplanerische
Überlegungen haben - soweit messbar - hingegen keinen Einfluss auf die Ergebnisdifferenzen.
Größere Wertunterschiede sind jedoch für Unternehmen festzustellen, die in der Vergangenheit
steuerlich restrukturiert wurden. Diesbezüglich sieht das deutsche Umwandlungssteuerrecht
eine Maßgeblichkeit der Handels- für die Steuerbilanz grundsätzlich nicht vor. Obwohl
dieses Ergebnis mit Vorsicht zu interpretieren ist, lässt es somit vermuten, dass nach der
Einschränkung des Maßgeblichkeitsprinzips durch das BilMoG im Jahr 2010 mit einer stärkeren
Eigenständigkeit des Tax Accounting sowie einer zunehmenden Handels- und Steuerbilanzpolitik
in Deutschland zu rechnen ist.