Im Januar 2005, d.h. kurz vor Inkrafttreten des Kioto-Protokolls, wurde das Europäische Emissionshandelssystem (EU-ETS) eingeführt. Das EU-ETS ist das zentrale Element der europäischen Klimapolitik, um die Verpflichtungen der EU unter dem Kioto-Protokoll (insgesamt 8 Prozent Emissionsreduktion gegenüber 1990) zu erfüllen. Die europäische Reduktionsverpflichtung wird über den europaweiten Lastenausgleich (EU Burden Sharing Agreement) auf die Mitgliedstaaten verteilt. Die europäische Klimapolitik stellt derzeit eine hybride Regulierung dar, da zwar die energieintensiven Branchen dem Emissionshandel unterliegen, die Sektoren der einzelnen Volkswirtschaften, die nicht vom EU-ETS erfasst werden (z.B. Haushalte und Transport), jedoch mit Hilfe alternativer Instrumente reguliert werden müssen. In diesem Zusammenhang konzentriert sich unsere theoretische und empirische Forschung auf Effizienzaspekte der hybriden Regulierung innerhalb der EU. Ein weiterer Forschungsschwerpunkt ist die Gestaltung der Zuteilung von Emissionsrechten mit Hilfe der Nationalen Allokationspläne (NAPs).