Die jährliche Innovationserhebung des ZEW ist als eine Panelerhebung konzipiert, d.h. es wird jedes Jahr die gleiche Stichprobe an Unternehmen befragt. Die Stichprobe wird alle zwei Jahre um eine Zufallsstichprobe neu gegründeter Unternehmen aufgefrischt, um aus der Stichprobe ausgeschiedene Unternehmen (z.B. aufgrund von Stilllegungen) zu ersetzen. Der Panelcharakter ermöglicht es, das Innovationsverhalten von Unternehmen über einen längeren Zeitraum zu beobachten. So können etwa die Effekte von vorangegangenen Innovationsaktivitäten auf Beschäftigung und Wettbewerbsfähigkeit untersucht werden. Für die wissenschaftliche Analyse ebenso wie für die wirtschafts- und technologiepolitische Beratung steht damit eine weltweit einmalige Datenbasis zur Verfügung.