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Überblick

Gegenstand von Evaluationen

Die Deutsche Gesellschaft für Evaluation e.V. (DeGEval) definiert Evaluationen allgemein als "systematische Untersuchung des Nutzens oder Wertes eines Gegenstandes" (DeGEval, 2002: 13). In Abhängigkeit vom Evaluationsgegenstand sowie den für eine Analyse verfügbaren bzw. zu erhebenden Daten sind qualitative und/oder quantitative Methoden aufgrund ihrer jeweiligen Vorteile einzeln oder als Mix anzuwenden. Auf diese Weise lassen sich Wirkungszusammenhänge so realitätsnah wie möglich abbilden bzw. erklären. Sie sind dabei charakterisiert durch drei Hauptbestandteile: (I) der Gegenstand der Evaluation (Art der FuT-politische Intervention), (II) die Wahl der Evaluationsmethodik (z.B. Peer Review, Fallstudien, Technologievorschau, Cost-Benefit-Analysen, Quantitative Methoden) sowie der (III) Zeitpunkt (ex-ante, monitoring, ex-post), zu dem eine Evaluation durchgeführt wird. Zu den Evaluationsgegenständen zählt die Gesellschaft z.B. Programme, Projekte, Produkte, Maßnahmen, Leistungen, Organisationen, Politik, Technologien sowie die Forschung. Die Dokumentation des BMWA zum Thema Evaluation beschreibt die einzelnen Evaluationsmethoden.

Eine standardisierte Evaluationsmethode existiert nicht. Je nach Evaluationstyp sind die Methoden zu kombinieren, die hinsichtlich des Gegenstandsbereichs am aussagekräftigsten sind. So wendet der Forschungsbereich Industrieökonomik üblicherweise bei der Evaluation von innovationspolitischen Maßnahmen ökonometrische Verfahren an. Diese Verfahren haben den Vorteil, dass sie objektiv, Zeit und Kosten sparend sind, da aufgrund der vorhandenen Datenbanken am ZEW eine aufwändige Datenerhebung entfällt und durch die verschiedenen Verknüpfungsmöglichkeiten dieser Datenbanken die verfügbaren Informationen zusammengefasst und genutzt werden.


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