Der Bundestag muss auf seinem Vetorecht zu einem Europäischen Währungsfonds bestehen

Kommentar

Die Europäische Kommission nimmt den Umbau des Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) in einen Europäischen Währungsfonds (EWF) in Angriff. Dieses Vorhaben hat in der Großen Koalition eine Diskussion über die Kontrollrechte des Bundestages ausgelöst. Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Leiter des Forschungsbereichs „Unternehmensbesteuerung und Öffentliche Finanzwirtschaft“ am Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim, nimmt dazu Stellung.

„Der EWF wird je nach Ausgestaltung ein machtvolles neues Finanzierungsinstrument. Das bedeutet aber auch, dass dieses neue Kreditinstrument potenziell große Haftungsrisiken für die Euro-Staaten mit sich bringt. Je nach Ausgestaltung könnte die Umwandlung vom ESM in einen EWF zum Beispiel dazu führen, dass künftig Kredite an Euro-Staaten mit Mehrheitsentscheidungen im Europäischen Parlament und im Rat vergeben werden. Deutschland würde dann in Zukunft für Kredite haften, denen der Bundestag nicht zugestimmt hat.

Die Bundesregierung darf jetzt keine Naivität an den Tag legen. Für hoch verschuldete Euro-Staaten hat ein großzügig agierender Währungsfonds natürlich den attraktiven Vorteil, endlich die strengen Kreditkonditionen des ESM zu beseitigen. Der Bundestag muss daher auf seinem Vetorecht bestehen – nicht nur in der späteren Kreditvergabe, sondern auch in der Festlegung der Details für die neue Institution.“

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Prof. Dr. Friedrich Heinemann, Telefon 0621/1235-149, E-Mail friedrich.heinemann@zew.de