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Ein offener Streitpunkt in den Verhandlungen zum geregelten Ausstieg aus der Atomenergie sind Länge und Bezugsbasis der Laufzeiten für die Reaktoren. Die Atomkritiker - auf politischer Ebene vor allem durch die Regierungspartei Die Grünen/Bündnis 90 vertreten - fordern Laufzeiten von maximal 25 bis 30 Kalenderjahren. Atombefürworter, insbesondere die Eigentümergesellschaften von Kernkraftwerken, beharren dagegen auf einer Laufzeit von 40 Volllastjahren, bei deren Berechnung nur die tatsächliche Betriebsdauer von Reaktoren eingeht. Strittig sind diese beiden Größen vor allem deshalb, weil von ihrer Festlegung abhängt, wann das letzte Kernkraftwerk vom Netz geht, und welche Kostenbelastung durch den Kernenergieausstieg insgesamt entsteht. Darüber hinaus bestimmt die Wahl der einen oder anderen Ausstiegsvariante, welche potenziellen Kosten auf die einzelnen Kernkraftwerkseigentümer zukommen und sind so für die Wettbewerbssituation der jeweiligen Energieunternehmen von Bedeutung. In einer aktuellen Studie hat das ZEW untersucht, wie sich ein vorzeitiger Kernenergieausstieg auf die Höhe und Verteilung der dadurch entstehenden betriebswirtschaftlichen Kosten für die Kraftwerkseigentümer auswirkt. Die Kosten eines vorzeitigen Ausstiegs wurden dabei gegenüber einem Referenzszenario gemessen, für das als wirtschaftliche Nutzungsdauer der Kraftwerke 40 Volllastjahre unterstellt sind (siehe Abbildung 1). weiterlesen
In einer aktuellen Studie hat das Zentrum für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW), Mannheim die Kosten eines vorzeitigen Kernenergieausstiegs in Deutschland untersucht. Es zeigt sich, daß die Höhe der Kosten vor allem davon abhängt, auf welchem Weg ein von der Politik festgelegter Ausstiegszeitpunkt erreicht werden soll. So käme die Festlegung eines Ausstiegsjahres erheblich billiger als eine äquivalente Begrenzung der maximalen Nutzungsdauer für die 19 derzeit am Netz befindlichen deutschen Atommeiler. Ausgehend von der Annahme, daß beispielsweise spätestens im Jahre 2019 alle Kernkraftwerke stillgelegt sein sollten, entstünden bei einer Erreichung dieses Ausstiegsziels über eine Festlegung der Nutzungsdauer Kosten in Höhe von 26 Milliarden Mark. Bei einer einfachen Festschreibung von 2019 als Ausstiegsjahr hingegen lägen die Kosten bei lediglich sechs Milliarden Mark (jeweils bezogen auf Preise des Jahres 2000), da bei dieser Variante ältere Atommeiler bis ans Ende ihrer wirtschaftlichen Nutzungsdauer am Netz bleiben könnten. weiterlesen